Der Gründungszuschuss ist eine sehr gute Möglichkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen. Gerade die ersten Monate einer Selbständigkeit können finanziell sehr herausfordernd sein, wenn die Aufträge noch ausbleiben und man nicht über die entsprechenden privaten Rücklagen verfügt. So wird Gründen schnell zu einem Privileg für all diejenigen, die es sich leisten können. Umso wichtiger ist es, auf Möglichkeiten wie den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit hinzuweisen.
Die Arbeitslosigkeit ist für viele erst einmal eine herausfordernde Situation. Existenzängste. Papierkram und Termine über Termine. Der unsichtbare Druck unserer Leistungsgesellschaft, die nach wie vor den persönlichen Wert über Titel & Gehälter definiert. Das große Fragezeichen, wie es nun weitergeht. Um nur einige wenige Challenges aufzuzählen.
Doch die Arbeitslosigkeit kann auch eine Chance sein, vor allem wenn man vor hat in Vollzeit zu gründen. Denn wer arbeitslos gemeldet ist, hat die Möglichkeit den sogenannten Gründungszuschuss zu beantragen. Wie der Name bereits verrät, handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Existenzgrundlage in den ersten sechs Monaten nach der Gründung absichern soll. Im Nachfolgenden erhältst du erste Informationen rund um das Thema Gründungszuschuss.
Prinzipiell kann jede:r einen Gründungszuschuss beantragen ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Hierbei ist stets zu empfehlen, das Gespräch mit der Betreuung von der Agentur für Arbeit zu suchen, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mit dir in der Regel in Kontakt tritt. Der Anspruch kann unter Umständen verzögert eintreten, falls du selbst gekündigt hast und für Leistungen erst einmal gesperrt bist. Wichtig: Nicht einfach ins Blaue hinein gründen, immer vorher mit der Agentur für Arbeit über das Vorgehen abstimmen. Ansonsten kann es dazu führen, dass dein Anspruch verfällt.
Dieser besteht aus der Summe deines bewilligten ALG I und einem Zuschuss für deine Sozialversicherungen (Kranken- Pflegeversicherung, ggf. Rentenversicherung, ggf. Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 300,00 EUR monatlich.
Wenn dieser bewilligt wird, erhältst du 6 Monate lange ALG I + 300,00 EUR Zuschlag für Sozialversicherungen. Anschließend kann für 9 weitere Monate der Zuschlag für Sozialversicherungen beantragt werden.
Die Agentur für Arbeit lässt dir auf Anfrage entsprechendes Informationsmaterial zum Thema Gründungszuschuss zukommen, in dem du auch die Bedingungen für die Antragsstellung findest. Dazu zählen zum Beispiel:
Den Antrag für den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu stellen ist ein aufwendiges Unterfangen. Deshalb ist es umso wichtiger, strukturiert und informiert heranzugehen. Für die Antragsstellung sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich:
Ja, der Antrag auf Gründungszuschuss kann von der Agentur für Arbeit abgelehnt werden und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Ablehnungsgründe sind z.B. der sogenannte Vermittlungsvorrang, wenn dir also die Agentur für Arbeit genügend passende Stellen vorschlagen kann, auf die du dich bewerben sollst. Erst wenn genügend Absagen nachgewiesen werden können, wird der Gründungszuschuss - abhängig vom Ermessens der jeweiligen Betreuungsperson - als Option herangezogen. Auch werden Anträge oft abgelehnt, wenn die für das Gründungsvorhaben nötigen Qualifikationen nicht ausreichend sind oder der Business- und Finanzplan weder Bedürftigkeit noch Tragfähigkeit bescheinigen. Deswegen ist es umso wichtiger, sehr sorgfältig bei der Antragsstellung vorzugehen.
Da über die Bewilligung des Antrags erst entschieden wird, wenn du die Unterlagen inkl. Gutachten vollständig eingereicht hast und dein Gewerbe angemeldet hast (den geplanten Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung unbedingt mit der Agentur für Arbeit vorab absprechen), ist dies für viele angehende Gründer:innen ein kurzer Moment des Zitterns. Meist gibt es keinen Grund zur Sorge, denn wenn du nachweisen kannst, dass du unvermittelbar bist, die Unterlagen einen soliden Eindruck machen und die Notwendigkeit des Gründungszuschusses nachweisen, ist die Chance groß, dass dein Antrag auf Gründungszuschuss auch bewilligt wird. Insbesondere wenn du deine Betreuung von der Agentur für Arbeit von Anfang an mit ins Boot geholt hast und über die Fortschritte in der Antragsstellung regelmäßig updatest.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass der Antrag abgelehnt wird. Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit, in die Arbeitslosigkeit zurückzukehren. Auch wenn sich nach einigen Monat herausstellt, dass die Gründung scheitert, gibt es die Option, sich nochmals arbeitslos zu melden, sofern man noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat. Am besten du sprichst auch diesen Punkt mit deiner Betreuung der Agentur für Arbeit ab.
Du bist gerade mitten in der Antragsstellung für den Gründungszuschuss und benötigst noch ein Gutachten von einer fachkundigen Stelle? Dann melde dich sehr gerne per Mail via hello@julia-frank.consulting . Gerne helfen wir weiter.
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Julia Frank Consulting wurde von Julia Frank 2019 gegründet. Sie ist erfahrene Business Expertin & Startup Coach, hat bereits 24 Startups & Unternehmen zum Erfolg begleitet, hat zwei Remote Unternehmen gebaut und mehrere eigene Unternehmen gegründet. Darunter auch das Social & Education Startup XX EMPOWERMENT. Julia Frank berät zu den Themen Entrepreneurship, New Work und New Leadership – stets unter dem Motto BESSER GRÜNDEN & FÜHREN für ein verantwortungsvolleres Wirtschaften.
Über Julia Frank Consulting
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Julia Frank Consulting wurde von Julia Frank 2019 gegründet. Sie ist erfahrene Business Expertin & Startup Coach, hat bereits 24 Startups & Unternehmen zum Erfolg begleitet, hat zwei Remote Unternehmen gebaut und mehrere eigene Unternehmen gegründet. Darunter auch ein Social & Education Startup. Julia Frank Consulting ist eine Unternehmensberatung in Ingolstadt. Julia Frank berät zu den Themen Entrepreneurship, New Work, New Leadership und New Economy – stets unter dem Motto BESSER GRÜNDEN & FÜHREN für ein verantwortungsvolleres Wirtschaften.
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